Konditionen zur Benutzung der Grillhütte

 
Mietpreise ab 1.03.2021:

1 Tag:               100,00 €
2 Tage:             150,00 €
3 Tage:             180,00 €

Schwenkgrill:       5,00 €
Kaution:            100,00 €

Als 1 Tag gilt die Zeit von der Übergabe des Schlüssels an den Vermieter - meist am Nachmittag vor dem reservierten Termin - bis zum nächsten Tag um 10:00 Uhr. Ist die Hütte an diesem Tag nicht vermietet, kann die Übergabezeit nach Absprache verlängert werden.

Bitte reservieren Sie hier:

Belegungsplan

Förderungsverein Wasserburg Schloß Berg, Nennig, Herbert  Fox ,

Telefon: 06866-9101015 oder per E-Mail: herbert.fox@web.de

Bitte wenden Sie sich zur Zeit an Herrn Fox, um den Vertrag zu unterschreiben und die Schlüssel für die Hütte entgegenzunehmen.

Ausstattung:

- Spüle mit fließendem kalten und warmen Wasser (Boiler)
- 2 große Kühlschränke
- Bierzeltgarnituren für ca. 60 Personen
- beheizbar
- 2 Toiletten im Außenbereich

Zur Beachtung:

Die Grillhütte sowie das Außengelände ist Eigentum des Förderungsvereins Wasserburg Schloss Berg Nennig e.V. Vorsitzender des Vereins ist Herbert Fox.

Der Verkehrsverein Nennig hat die Vollmacht zur Vermietung der Hütte. Rechte und Pflichten zur Nutzung (z. B. bei Schadensfällen) liegen aber ausschließlich im Ermessen und in der alleinigen Entscheidungsgewalt des Förderungsvereins. Beide Vereine übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen jeglicher Art.

Sollte es während der Nutzung zu Schäden an der Grillhütte, dem Inventar, den Toiletten oder Außenanlagen gekommen sein, ist der Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet selbstschuldnerisch in voller Höhe; die Kosten zur Schadensregulierung müssen von ihm übernommen werden. Bei geringeren Schäden bis zu 100,00 Euro wird auf die Kaution zurückgegriffen.

Bei Problemen außerhalb der Öffnungszeiten des Infobüros des Verkehrsvereins kann eine der folgenden Telefonnummern angerufen werden: (06866) 9101015 (Fox) oder (06866) 520 (Schmitt).

Wichtig!

Die Lautstärke der Musik ist so zu regeln, dass es für die Anwohner in der Nähe der Hütte nicht zu Lärmbelästigungen kommen kann. Ab 22:00 Uhr gelten die polizeilichen Bestimmungen.

Die Hütte ist nach der Benutzung sauber und aufgeräumt in gleichem Zustand zu übergeben, wie sie bei Anmietung übernommen wurde. Das heißt, dass die Asche aus dem Kamin entfernt und jede Art von Müll mitgenommen werden muss. Der Schwenkgrill ist gründlich zu reinigen, Flaschen, Getränkedosen und evtl. Scherben (auch im Außengelände) sind aufzusammeln und zu entsorgen.

Die Hütte wird am nächsten Werktag nach der Vermietung, in der Regel montags, auf Schäden und Unregelmäßigkeiten überprüft. Das Ergebnis der Kontrolle wird dem Verkehrsverein übermittelt. Sollte es zu Schäden gekommen sein oder wurde nicht ordnungsgemäß gereinigt, hat der Mieter die Möglichkeit, nach- oder auszubessern. Geschieht das nicht zur Zufriedenheit des Vermieters, wird die Kaution entsprechend gekürzt oder ganz einbehalten.

Bei Vermietung am Wochenende ist die Kaution bis spätestens Donnerstag abzuholen, damit Beanstandungen vor der nächsten Belegung ausgeräumt werden können.  

Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation müssen Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet werden und die geltenden Hygienekonzepte beachtet werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite www.perl-mosel.de.

 


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